Öffentlichkeitsarbeit, Datenschutz, Schweigepflicht

Ich nutze verschiedene Möglichkeiten, um meine Kindertagespflegestelle in der Öffentlichkeit darzustellen (über das FamS oder dieser Homepage)

Ohne schriftliche Einverständniserklärung verpflichten sich beide Vertragsparteien, die Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) einzuhalten.

Dieses bedeutet, dass die Vertragsparteien sich verpflichten, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der jeweils anderen Vertragspartei betreffen und ihrer Natur nach eine Geheimhaltung verlangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Es dürfen nur personenbezogene Daten erhoben werden, die für die Erfüllung des Zwecks (Erziehung, Bildung und Betreuung) erforderlich, bzw. notwendig sind.

Personenbezogene Daten:

Namen, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern, Krankheiten, Familienstand, Arbeitgeber werden nicht nicht an Dritte zugänglich gemacht.

Eine Abholung der Kinder durch Personen, die mir nicht bekannt sind und keine schriftliche Vollmacht der Eltern im Vorfeld übergeben wurde, ist ausgeschlossen.

Eine Legitimation der abholberechtigten Person ist im Zweifel auch durch Vorlage eines amtlichen Ausweises ohne ausdrückliche Zustimmung der Eltern nicht möglich.

© 2021 Kindertagespflegestelle Zwergenland, Kerstin Hoffmann, Lassallestrasse 20, 38112 Braunschweig
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